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SpezialitätenListe (SL)

Bearbeitet

Das Bundesamt für Gesundheit BAG ermittelt in regelmässigen Abständen eine Liste von Medikamenten, welche in der Schweiz von der obligatorischen Grundversicherung übernommen werden müssen und führt dazu die SpezialitätenListe (SL).
Die vom BAG festgelegten Medikamente unterliegen auch eine gesetzlich festgelegten Höchstpreis.

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