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FAQ

Bearbeitet

Häufig gestellte Fragen zum Thema Krankenkassen

FAQ zu Krankenkassen und Möglichkeiten der Beratung zur Optimierung Ihrer Prämien der Krankenkassen. Informationen.

Ist eine Krankenkasse in der Schweiz obligatorisch?

Ja, in der Schweiz schreibt das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) die obligatorische Grundversicherung vor. Im 2. Titel, Kapitel 1 ist die Versicherungspflicht festgehalten. 

Was deckt die obligatorische Krankenkassen Grundversicherung in der Schweiz ab?

Die Grundversicherung übernimmt u. a.:
– Arzt- und Spitalbehandlungen
– Medikamente auf der Spezialitätenliste
– Schwangerschaft und Geburt
– Notfallbehandlungen
Die Leistungen sind vom BAG gesetzlich festgelegt und bei allen Krankenkassen gleich.

Warum unterscheiden sich die Prämien, wenn die Leistungen gleich sind?

Jede Krankenkasse hat unterschiedliche Verwaltungskosten. Der Kundenservice ist individuell. Der Sitz der Kasse wirft unterschiedliche Kosten auf, zum Beispiel Steuerliche Belastungen.
Und das Versicherungsmodell (Standard, Hausarzt, Telmed, HMO) beeinflusst die Krankenkassen Prämien.

Was ist eine Franchise?

Die Franchise ist der Betrag, welcher der Versicherungsnehmer selbst zu begleichen hat, bevor die Krankenkasse die Rechnung übernimmt. Das ist bei einer erwachsenen Person zwischen 300 und 2’500 chf.
Je höher die Franchise, umso tiefer ist die Versicherungsprämie.

Was ist der Selbstbehalt?

Wenn die Krankenversicherung nach der Franchise eine Rechnung bezahlt, kann zusätzlich ein Selbstbehalt anfallen. Das können 10% des Rechnungsbetrages sein, maximal jedoch chf 700.- pro Kalenderjahr. Bei Kindern sind es chf 350.- pro Kalenderjahr. Die Berechnung dieser zu erwartenden Kosten kann in einem Beratungsgespräch ermittelt werden.

Was sind alternative Versicherungsmodelle?

Die Versicherungsmodelle wie Hausarzt, Telmed- oder HMO-Modelle wirken sich positiv auf die Krankenkassen Prämien aus. Je nach Modell wird jedoch die freie Arztwahl eingeschränkt. In einem Beratungsgespräch finden Sie das für Sie optimale VersicherungsModell heraus.

Kann ich meine Krankenkasse wechseln?

Die Grundversicherung kann jeweils per 30. November gekündigt werden und ist mit dem nahtlosen Abschluss einer neuen Krankenkasse verbunden, damit der Wechsel per 1. Januar gültig ist.
Wichtig: Das Datum des Poststempels ist für die Kündigung nicht massgebend, sondern das Datum, an welchem das Schreiben bei der gekündigten Kasse eingegangen ist. Es empfiehlt sich sehr, ein paar Tage Reserve für die Kündigung der Krankenkasse einzuplanen.
In einem BeratungsGespräch erfahren Sie mehr über die Sonderfälle wie JahresMitte oder Prämienerhöhungen.

Per wann kann ich meine Franchise anpassen?

Weshalb benötige ich eine Grundversicherung?

Wie und wann kann ich die Grundversicherung kündigen?

Was bedeutet Karenzfrist?

Wie kann ich ein Standard-Modell in ein alternatives Modell wechseln?

Ab wann habe ich Anspruch auf Prämienverbilligung?

Weshalb benötige ich eine Zusatzversicherung?

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